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Regesta of the Landgraves of Hesse

1342 April 5

Erlaubnis zur Errichtung einer Burg im Gericht Geismar

Regest-Nr. 1054

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 56, Bl. 25v-26.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 56, S. 86 f.
Regestum
Ritter Gumbrecht und sein Bruder Wittekind von Keseberg, Vögte zu Geismar, gestatten Landgraf Heinrich [II.] im Gericht Geismar eine Burg zu errichten, in der jeder von ihnen einen Burgsitz als Burglehen haben soll. Der Landgraf soll die Burg auch dann behalten, wenn die Aussteller die an den Landgrafen verpfändete Hälfte des Gerichtes wieder einlösen. - Es siegeln die Aussteller und ihr Neffe Volprecht Rüding. - 1342 an dem nehistin fritage nach dem Ostertage".
References

Other Persons

Keseberg, Gumprecht von · Keseberg, Wittekind [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Rüding, Volprecht

Other Places

Geismar, Vögte · Geismar, Gerichte · Geismar, Burg

Keywords

Burglehen · Pfandschaften · Ritter · Vögte · Gerichte · Burgen · Burgen, Bau von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1054 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1054> (Stand: 09.05.2026)