Regesta of the Landgraves of Hessen
1492 März 2
Philipp von Dernbach gibt 250 Kaufmannsgulden für die Mitgift seiner Tochter
Regest-Nr. 6532
- Tradition
-
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 95, Bl. 62v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 845 Nr. 2191. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. stimmt zu, daß Philipp von Dernbach seinem Schwiegersohn Ludwig dem Hanen als Mitgift für seine Tochter Liese, Ludwigs Frau, 250 Kaufmannsgulden zu je 24 kölnische Albus auf den Zehnten zu Stausebach (Stussen-) und 40 rheinische fl. Frankfurter Währung auf sein Kirchhainer Burglehen, die beide vom Landgrafen lehnsrührig sind, verschrieben hat. Ludwig und seine Frau Liese sollen sich des Zehnten und des Burglehens bedienen, bis Philipp oder dessen Erben die genannten beiden Beträge von 250 und 40 fl. bezahlt haben. Philipp muß die Lehen während der Zeit der Versetzung vermannen. Sind sie nach sechs Jahren von Philipp nicht wieder eingelöst, erhält der Landgraf das Recht der Einlösung.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
Am mitwochen nach dem sontage Esto michi a. d. 1492.
- References
-
Granter
-
Recipient
-
Name of Seal's Owner
-
Other Persons
Hanen, Ludwig von · Hanen, Liese von, Frau des Ludwig, geb. von Dernbach
-
Other Places
Stausebach (Lkr. Marburg-Biedenkopf) · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.) · Kirchhain (Lkr. Marburg-Biedenkopf), Burg
-
Keywords
Schwiegersöhne · Töchter · Verwandte · Mitgift · Lehen, Weitergabe von · Währungen, Frankfurter · Währungen, kölnische Albus · Zehnte · Kaufmannswährungen · Währungen, Kaufmannsgulden · Währungsrelationen · Burglehen · Verschreibungen · Erben · Lehen, Vermannen von · Wiederkaufsrechte
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6532 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6532> (Stand: 17.05.2024)