Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds
Verabschiedung des Hessischen Schulverwaltungsgesetzes, 28. Juni 1961
Der Hessische Landtag beschließt ein umfangreiches Gesetz über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz).
Das Gesetz regelt im Einzelnen:
- Erster Teil: Allgemeines
- Zweiter Teil: Unterhaltung der öffentlichen Schulen (Schulträger, Personalkosten, Sachkosten, Gastschulbeiträge mit Schulgeld)
- Dritter Teil: Verwaltung der öffentlichen Schulen (Allgemeine Rechtsverhältnisse der Schulen, Lehrerkonferenz und Schulleitung, Schülermitverwaltung, Kommunale Schulverwaltung)
- Vierter Teil: Rechtsverhältnisse der Lehrer
- Fünfter Teil: Staatliche Schulaufsicht (Allgemeine Bestimmungen, Schulaufsichtsbehörden)
- Sechster Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften
(OV)
- Records
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1961 Nr. 17 vom 30. Juni 1961, S. 87-98
- Additional Information
- Recommended Citation
- „Verabschiedung des Hessischen Schulverwaltungsgesetzes, 28. Juni 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4287> (Stand: 28.6.2022)