Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

(1326 zwischen Juli 23 und September 1)

Gräfin Katharina von Katzenelnbogen beschwert sich über die Übergriffe Graf Wilhelms von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 13077

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1690 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 80, Nr. 30⟩.
Seal: Das ursprünglich anhängende Siegel ist ab.
Dorsal Notes: registrata, um 1430.
Copies: Staatsarchiv Marburg, K. Kopiar, 402, um 1430.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium VI, fol. 16; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 227 Nr. 670.
Regestum
Gräfin Katharina von Katzenelnbogen bekundet, daß das Gut und die Burg zu Lichtenberg ihr rechtmäßiges Wittum sind, in dem sie sitzt. Die Burg und das gut zu Katzenelnbogen hat ihr ihr + Mann, Graf Diether von Katzenelnbogen, zu Lebzeiten (bit sime lebende libe) gegeben, und es ist ihr von ihm und ihren Kindern durch Tod zugefallen (erstorben). Im Dorf Schwalbach und seinem Zubehör hat sie mit ihren Kindern allein und nicht in Gemeinschaft gesessen; fällt dort etwas heim, sollte es billigerweise an sie und an niemanden anderes fallen, da es rechtes Erblehen ist. In ihrem Teil des Dorf Nastätten mit Zubehör hat sie mit ihren Kindern allein und nicht in Gemeinschaft mit Graf Wilhelm gesessen; fällt dort etwas zurück, sollte es billigerweise an sie und an niemand anderes fallen, da es rechtes Erblehen ist. In der Stadt St. Goar haben der + Graf Diether, sie und ihre Kinder mit Graf Wilhelm und ihren anderen Gemeinern in Gemeinschaft gesessen; fällt dort etwas zurück, sollte es billigerweise an sie und an niemand anderes kommen, da es rechtes Erblehen ist. Alle diese Punkte stellt sie ihren Schiedsleuten vor, deren Spruch sie befolgen will. Sie zeigt ihnen ferner an, daß ihr Graf Wilhelm acht Jahre lang zu Dornberg ihr Heu, ihre Zinse, ihren kleinen Zehnten und 4 1/2 Pfund zu Kleingerau (wenigen Gera) und den demen von dem Walde genommen hat, wodurch sie um 300 Mark geschädigt worden ist. Sie zeigt ihnen ferner an, daß ihr Graf Wilhelm an diesen und anderen Gütern, es sei Eigen oder Lehen, durch gewaltsame Übergriffe Schäden zugefügt hat, die er ihr vergüten soll. Auch hierin wird sie sich gemäß Weisung der fünf Schiedsleute verhalten.

Further Information

Die Zeit der Ausstellung wird bestimmt durch die Vollmacht der Gräfin für die fünf Schiedsleute vom 23. Juli des Jahres und deren Schiedsspruch vom 1. September des Jahres.

References

Granter

Katzenelnbogen, Grafen, Katharina, Frau Diethers VI., geb. Gräfin von Kleve

Name of Seal's Owner

Katzenelnbogen, Grafen, Katharina, Frau Diethers VI., geb. Gräfin von Kleve

Other Persons

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm I. · Katzenelnbogen, Grafen, Diether VI.

Other Places

Lichtenberg (Gem. Fischbachtal), Burg · Katzenelnbogen (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Burg · Schwalbach im Taunus, Dorf · Nastätten (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Dorf · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rheinland-Pfalz) · Dornberg (Gem. Groß-Gerau) · Klein-Gerau (Gem. Büttelborn)

Keywords

Besitzstreitigkeiten · Witwen · Schiedsleute · Wittum, Schädigen an · Erblehen · Dörfer · Burgen · Zehnte · Zinsen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 13077 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/13077> (Stand: 04.05.2024)