Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1495 August 5

Klaus Hisseler erhält einen Hof in Altendiez als Erbleihe

Regest-Nr. 7106

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 247, Bl. 171.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 897 Nr. 2341.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. und Gottfried von Eppstein bekunden, daß sie ihren Hof auf dem Roide bei Altendiez mit Haus, Hof, Äckern, Wiesen, Schäfereien, Freiheiten, Rechten, Gewohnheiten und allem Zubehör an Klaus Hiesseler und seine Frau Ottilie (Dilgen) erblich verliehen haben. Sie sollen den Hof mit seinem Zubehör wagen, pflügen, säen, mähen, bauen, bearbeiten, haben und besitzen, gebrauchen und genießen wie andere ihrer Güter, dürfen ihn jedoch nicht verkaufen, sonstwie veräußern oder zerteilen, sondern müssen ihn alle Zeit unzerteilt in einer Hand belassen, und dürfen auch kein Stück Land driesch liegen lassen, müssen vielmehr alles bessern. Dafür sollen sie - und nach ihrem Tode derjenige ihrer Erben, den die Aussteller als ihren Nachfolger erwählen - jährlich zwischen August 15 und September 8 8 Malter Korn Diezer Maßes und 2 Malter Hafer sowie 1 Achtel dürre und gute Erbsen dem Kellner zu Diez liefern, den Hafer jedoch erst September 29, und sollen den Hof mit Haus, Scheunen und Ställen baulich instand halten. Zur Sicherung dieser Auflagen setzt ihnen Klaus seine Proppenwiese in der Altendiezer Gemarkung und Zehnten zum Pfand. Wenn die Eheleute einen der genannten Punkte nicht erfüllen, kann sie der Diezer Kellner pfänden, kann ihnen aber auch den Hof wieder abnehmen, anderweitig verleihen oder wieder zu Händen der Aussteller stellen. Es folgt die eingehende Beschreibung der zum genannten Hof gehörenden Äcker, wobei als Angrenzer der Langenscheider und der Halgen Bach, der Kirchweg, die Landwehr, die Straße unter dem Kriebs, der Holzweg, der Langenscheider Steg und wiederholt die Nonnen von Dierstein genannt werden.
Siegel der beiden Ausstellers.
Am mitwochen nach sant Peters dag des heiligen apostelen ad vincula genant zu latine a. d. etc. 95.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez · Hiesseler, Klaus · Hiesseler, Ottilie, Frau des Klaus

Other Places

Altendiez (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Hof auf der Roide · Diez, Maß · Diez, Kellner · Altendiez (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Proppenwiese · Diez, Halgenbach · Diez, Langenscheider Bach · Diez, Kirchweg · Diez, Landwehr · Diez, Straße unter dem Kriebs · Diez, Holzweg · Diez, Langenscheider Steg · Dierstein, Kloster

Keywords

Flurnamen · Höfe · Ehefrauen · Erblehen · Landwirtschaft, Arbeiten in der · Güter · Maße, Diezer · Abgaben, Getreide · Korn · Abgaben, Getreide · Hafer · Scheunen · Ställe · Instandhaltungsverpflichtungen · Sicherheiten, bei Darlehen · Zehnte · Wiesen · Äcker · Gemarkungen · Kellner · Gerichtsvollzieher · Bäche · Klöster · Nonnen · Stege

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7106 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7106> (Stand: 16.05.2024)