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Regesta of the Landgraves of Hesse

1365 Januar 6

Erklärung der Stadt Alsfeld über eine Zahlungsverpflichtung

Regest-Nr. 8779

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, Best. B 1, Nr. 9, Pergament, modergeschädigt, teils mit Plastik hinterklebt, angehängtes Siegel fehlt.
Regesta: Wolf, Abteilung A 6 Staatsverträge, S. 2 f.
Regestum
Bürgermeister, Schöffen und Gemeinde zu Alsfeld bekunden, dass sie wegen des Landgrafen Otto von Hessen dessen Vetter Landgraf Hermann II. von Hessen jährlich zu Weihnachten 70 Mark lötigen Silbers Kasseler Gewichts und Währung in der Stadt Alsfeld auszahlen müssen, wie die zwischen beiden Landgrafen gewechselten Urkunden besagen. Wenn sie wegen Brand oder Niederlage von der Bedezahlung befreit sind, ruht solange auch diese Zahlung. Diese Urkunde tritt erst mit dem Tod Landgraf Heinrichs II. von Hessen in Kraft.
Siegelankündigung des Ausstellers mit dem Stadtsiegel.
an dem zwelftin tage den man tzu latine nennit epyphania domini
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Other Places

Alsfeld, Bürgermeister · Alsfeld, Schöffen · Alsfeld, Gemeinde · Kassel, Gewicht · Kassel, Währung · Alsfeld

Keywords

Bürgermeister · Schöffen · Stadtgemeinden · Gemeinden · Zahltermine · Gewichte, Kasseler · Währungen, Kasseler · Städte · Anweisungen · Städte, Anweisungen auf · Brände · Niederlagen · Bede · Bedezahlungen · Stadtsiegel

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Repertorium StA Darmstadt (HADIS)

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8779 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8779> (Stand: 24.05.2026)