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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 Mai 23

Hermann Hund von Saulheim erhält das Burglehen seines Vaters

Regest-Nr. 7942

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 123r-v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 88 Nr. 349.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hermann Hund von Saulheim mit den Burglehen seines +Vaters Friedrich Hund von Saulheim, nämlich einem Teil an der Mühle Zweifelstein zu (Nieder-)Saulheim und dazugehörigen Gefällen, wie sie dem +Grafen Philipp von Katzenelnbogen für die Ablösung von fünf Mark durch 50 Mark widerlegt und als Lehen empfangen wurden, zugleich mit fünf Mark Geld zu Boppard, die er ebenfalls vom Grafen von Katzenelnbogen hatte, als Burglehen zu Rheinfels.
Fritag nach dem heiligen pfinxstage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hund von Saulheim, Hermann · Hund von Saulheim, Friedrich [II.] · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Other Places

Saulheim · Nieder-Saulheim, Zweifelstein-Mühle · Katzenelnbogen, Grafen · Boppard · Rheinfels

Keywords

Lehen · Belehnungen · Burglehen · Lehen, erbliche · Gefälle · Flurnamen · Mühlen · Grafen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7942 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7942> (Stand: 15.05.2026)