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Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 Juli 7
Heinrich Roid und Hans Hutzel erhalten Lehen in Widdershausen
Regest-Nr. 6468
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 18, Bl. 8. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 819 Nr. 2117. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. verleiht Heinrich Roid und Hans Hutzel (Hotzel) und ihren Erben folgende Güter als Erblehen: eine Wiese und einen halben Acker vor dem forte zu Widdershausen für 3 Scheffel Hafer jährlich; ein wüstes Gütchen zu Igelsdorf (Ergelsdorf) für je 1 Scheffel Korn und Hafer; ein halbes wüstes Gütchen daselbst für je 1 Limes Korn und Hafer; 2 Gärten, einen beim Kirchberg, den andern beim Wasser zu Widdershausen, für 2 Groschen jährlich. Die Belehnten sollen die Güter nach Erblehensrecht und -gewohnheit nutzen, sie in Wesen und Besserung halten und die genannten Pachten und Zinse jährlich bei Zinsbuße nach Friedewald liefern.
Siegel des Ausstellers.
Am domstage nach Udalrici a. d. 1491. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Roid, Heinrich · Hutzel, Hans
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Other Places
Widdershausen Äcker vor dem forte · Igelshausen, Kirchberg · Widdershausen, Garten am Wasser · Friedewald
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Keywords
Lehen · Erblehen · Güter · Erben · Wiesen · Flurnamen · Äcker · Wüstungen · Güter, wüste · Instandhaltungsverpflichtungen · Erblehensrechte · Erblehensgewohnheiten · Abgaben, Getreide · Korn · Abgaben, Getreide · Hafer · Gärten · Währungen, Groschen · Pachten · Zinsen · Zinsbußen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6468 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6468> (Stand: 09.05.2026)

