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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 Juli 7

Hermann Ritter erhält ein Gut in Igelsdorf zu Erblehen

Regest-Nr. 6465

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 15, Bl. 7.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 818 Nr. 2114.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verleiht Hermann Richard und seinen Erben sein (Hermanns) Gut zu Igelsdorf (Egersdorf) im Gericht Heringen als Erblehen. Er soll davon leisten (thun), was Erblehensrecht und -gewohnheit ist, es in Bau und Besserung halten und dafür bei Zinsbuße jährlich zu Michaelis 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Hafer nach Friedewald liefern.
Siegel des Ausstellers.
Uff dornstag nach unser lieben frauwentag visitacionis a. d. 1491.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Richard, Hermann

Other Places

Igelsdorf · Heringen, Gerichte · Friedewald

Keywords

Lehen · Erblehen · Erben · Güter · Gerichte · Erblehensrechte · Erblehensgewohnheiten · Instandhaltungsverpflichtungen · Abgaben, Getreide · Abgaben, Getreide · Korn · Hafer · Zinsbußen · Zinsen · Zahltermine

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6465 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6465> (Stand: 09.05.2026)