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Regesta of the Landgraves of Hesse

1506 März 2

Konrad von Wallenstein erhält Lehensgüter in Hersfeld

Regest-Nr. 5039

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 195, Bl. 174v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 611 Nr. 1597.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß sein +Vetter Landgraf Wilhelm III. von dem +Engelhard von Buchenau alle Lehnsgüter, die dieser von den Stiften Hersfeld und Fulda besaß, angekauft, aber auf königlichen Spruch die von Fulda lehnsrührigen Güter wiederum an Gottschalk von Buchenau verkaufen mußte. Die Hersfelder Lehnsgüter konnte er behalten, mußte sie aber von dem Abt zu Hersfeld zu Lehen nehmen. Diese Güter hat nunmehr Landgraf Wilhelm II. seinem Hofmeister Konrad von Wallenstein übertragen und weist ihn an Abt und Stift Hersfeld, von denen er diese Güter künftig zu Lehen tragen soll.
Siegel des Ausstellers.
Marburg uff montag nach dem sontag Invocavit 1506.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Buchenau, Engelhard [II.] von · Buchenau, Gottschalk [III.] von · Wallenstein, Konrad [II.] von

Other Places

Marburg · Hersfeld, Stift · Fulda, Stift · Hersfeld, Äbte

Keywords

Verkäufe · Vettern · Lehen, Kauf von · Schiedssprüche · Stifte · Sprüche, königliche · Schiedssprüche, königliche · Äbte · Hofmeister

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5039 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5039> (Stand: 30.05.2026)