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Regesta of the Landgraves of Hesse

1503 Oktober 6

Novizen in Gronau behalten mit Zustimmung Wilhelm II. ihr Erbrecht

Regest-Nr. 4937

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 141, Bl. 124v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 595 Nr. 1543.
Regestum
[Kassel]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß ihn Abt und Konvent des Klosters Gronau um Zustimmung gebeten haben, daß sich Peter Weyners zu Bornich, Heinz Eschenbrenders zu Braubach, Kleinhans zu Braubach und des Küsters Sohn zu Casdorf in das Kloster begeben und gleichwohl den Anspruch auf ihr Erbteil behalten und dieses ihnen ungemindert in das Kloster folgt. Doch sollen die davon betroffenen Güter nicht befreit sein, sondern weiterhin Beede und Dienste leisten.
Sekret des Ausstellers.
Kassel am fritage nach Francisci 1503.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Weyners, Peter, aus Bornich · Eschenbrenders, Heinz, aus Braubach · Klainhans, aus Braubach

Other Places

Kassel · Gronau, Kloster · Bornich · Braubach · Casdorf, Küster

Keywords

Äbte · Konvente · Klöster · Novizen · Erbrechte · Klostereintritte · Küster · Söhne · Verwandte · Erbrechte, Behalt bei Klostereintritte · Erbteile · Bede · Dienste · Abgaben

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4937 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4937> (Stand: 04.05.2026)