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Regesta of the Landgraves of Hesse

1500 Februar 26

Wilhelm II. hält Gießen für ihre Bürgschaft schadlos

Regest-Nr. 4792

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 23, Bl. 42v-43v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 559, Nr. 1425.
Regestum
[Gießen. -] Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß seine +Vettern, die Landgrafen Heinrich III. und Wilhelm III., um die Grafschaften Katzenelnbogen und Diez dem Fürstentum Hessen zuzuwenden, etliches Geld aufgenommen und Bürgermeister und Rat der Stadt Gießen aufgefordert haben, sich deshalb als Selbstschuldner zu verschreiben. Als sie dem Aussteller jetzt als ihrem Landesherrn gehuldigt haben, hat die Stadt ihn gebeten, sie für diese Bürgschaft schadlos zu halten, was er hierdurch bewilligt.
Siegel des Ausstellers.
Gießen 1500 am mitwoch nach Mathie.
Johann Muth utriusque juris doctor cancellarius subscripsit.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Muth, Johannes

Other Places

Gießen · Katzenelnbogen, Grafschaft · Diez, Grafschaft

Keywords

Vettern · Schulden · Erben · Grafschaften · Gelder · Darlehen · Bürgermeister · Räte · Städte · Selbstschuldner · Bürgen · Bürgschaften · Huldigungen · Schadlosbriefe · Landgrafenitinerar

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4792 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4792> (Stand: 02.06.2026)