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Regesta of the Landgraves of Hesse
1500 Februar 26
Wilhelm II. hält Gießen für ihre Bürgschaft schadlos
Regest-Nr. 4792
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 23, Bl. 42v-43v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 559, Nr. 1425. - Regestum
- [Gießen. -] Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß seine +Vettern, die Landgrafen Heinrich III. und Wilhelm III., um die Grafschaften Katzenelnbogen und Diez dem Fürstentum Hessen zuzuwenden, etliches Geld aufgenommen und Bürgermeister und Rat der Stadt Gießen aufgefordert haben, sich deshalb als Selbstschuldner zu verschreiben. Als sie dem Aussteller jetzt als ihrem Landesherrn gehuldigt haben, hat die Stadt ihn gebeten, sie für diese Bürgschaft schadlos zu halten, was er hierdurch bewilligt.
Siegel des Ausstellers.
Gießen 1500 am mitwoch nach Mathie.
Johann Muth utriusque juris doctor cancellarius subscripsit. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Muth, Johannes
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Other Places
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Keywords
Vettern · Schulden · Erben · Grafschaften · Gelder · Darlehen · Bürgermeister · Räte · Städte · Selbstschuldner · Bürgen · Bürgschaften · Huldigungen · Schadlosbriefe · Landgrafenitinerar
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4792 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4792> (Stand: 02.06.2026)

