Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesta of the Landgraves of Hesse
1420 April 27
Die Brüder von Buttlar erhalten eine jährliche Gülte
Regest-Nr. 3210
- Tradition
-
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 30, Bl. 28-28v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 138, Nr. 208 - Regestum
- Kurt Treusch bekundet, daß der + Landgraf Hermann [II.] den Brüdern Otto, Herting und Dietrich von Buttlar, seinen Vettern, und Herting von Buttlar genannt Treusch 12 Mark jährlicher Gülte Eschweger Währung gegeben hat, nämlich 8 Mark Burglehen und 4 Mark Mannlehen, und zwar 4 Mark von der Mühle zu Sontra und 8 Mark aus allen Gefällen des dortigen Gerichtes, und ihnen später für diese 12 Mark das Gericht Ulfen amtsweise übertragen hat. Landgraf Ludwig [I.] ist mit ihm nun dahin übereingekommen, daß er (Treusch) jährlich anstelle der 12 Mark 15 fl. erhält, nämlich 10 fl. zu Burglehen und 5 fl. zu Mannlehen, die der Landgraf ihm vom Rathaus der Stadt Spangenberg angewiesen hat.
Siegel der Aussteller. -
Datum Wording
D. 1420 sabbato ante dominicam Jubilate.
- References
-
Granter
-
Recipient
-
Name of Seal's Owner
-
Other Persons
Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Buttlar, Otto von · Treusch von Buttlar, Herting von · Buttlar, Dietrich von
-
Other Places
Eschwege, Währung · Sontra, Mühlen · Sontra, Gerichte · Ulfen, Gerichte · Spangenberg, Rathaus
-
Keywords
Verwandte · Gülten · Währungen, Eschweger · Burglehen · Mannlehen · Mühlen · Gefälle · Gerichte · Ämter · Rathäuser
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3210 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3210> (Stand: 07.05.2026)

