Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1420 April 27

Die Brüder von Buttlar erhalten eine jährliche Gülte

Regest-Nr. 3210

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 30, Bl. 28-28v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 138, Nr. 208
Regestum
Kurt Treusch bekundet, daß der + Landgraf Hermann [II.] den Brüdern Otto, Herting und Dietrich von Buttlar, seinen Vettern, und Herting von Buttlar genannt Treusch 12 Mark jährlicher Gülte Eschweger Währung gegeben hat, nämlich 8 Mark Burglehen und 4 Mark Mannlehen, und zwar 4 Mark von der Mühle zu Sontra und 8 Mark aus allen Gefällen des dortigen Gerichtes, und ihnen später für diese 12 Mark das Gericht Ulfen amtsweise übertragen hat. Landgraf Ludwig [I.] ist mit ihm nun dahin übereingekommen, daß er (Treusch) jährlich anstelle der 12 Mark 15 fl. erhält, nämlich 10 fl. zu Burglehen und 5 fl. zu Mannlehen, die der Landgraf ihm vom Rathaus der Stadt Spangenberg angewiesen hat.
Siegel der Aussteller.

Datum Wording

D. 1420 sabbato ante dominicam Jubilate.

References

Granter

Treusch von Buttlar, Konrad

Recipient

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Name of Seal's Owner

Treusch von Buttlar, Konrad

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Buttlar, Otto von · Treusch von Buttlar, Herting von · Buttlar, Dietrich von

Other Places

Eschwege, Währung · Sontra, Mühlen · Sontra, Gerichte · Ulfen, Gerichte · Spangenberg, Rathaus

Keywords

Verwandte · Gülten · Währungen, Eschweger · Burglehen · Mannlehen · Mühlen · Gefälle · Gerichte · Ämter · Rathäuser

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3210 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3210> (Stand: 07.05.2026)