Regesten der Landgrafen von Hessen
1458 März 9
Söhne Ludwig I. bestätigen die Freiheiten Hersfelds
Regest-Nr. 4739
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 131, Bl. 308v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 530, Nr. 1325. - Regest
- [Hersfeld]. - Ratsmeister, Räte, Schöffen und Gemeinde der Stadt Hersfeld bekunden, daß sie den Landgrafen Ludwig [II.], Heinrich [III.], Hermann [IV.] und Friedrich von Hessen gemäß der Verschreibung des Stiftes Hersfeld gehuldigt haben, worauf die Landgrafen die städtischen Freiheiten bestätigt und darin insbesondere ausgedrückt haben, daß den Ausstellern alle Märkte im Fürstentum offenstehen, daß sie dort selbst Gewand schneiden, alle anderen Kaufmannswaren kaufen und verkaufen können und deswegen in den landgräflichen Städten, Schlössern, Gerichten und Gebieten nicht belästigt werden sollen. Ingleichen verpflichten sich die Aussteller gegenüber den hessischen Untertanen und öffnen diesen ihren Markt, damit sie dort frei kaufen und verkaufen können.
Siegel der Stadt.
Hersfeld donrstag naich dem sontage als man singet Oculi 1458.
1490 Mai 5 vidimieren Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Marburg die obige Kopie, deren Übereinstimmung mit dem Original sie unter dem städtischen Siegel bezeugen. Uff mitwochen nach sent Walpurg dage 1490. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Hermann III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Friedrich, Sohn Ludwigs I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ratsmeister · Räte · Schöffen · Gemeinden · Städte · Freiheiten, städtische · Privilegien, Bestätigung der · Verschreibungen · Huldigungen · Märkte · Marktfreiheiten · Gewandschneider · Handwerker · Kaufmannswaren · Verkäufe · Burgen · Schlösser · Gerichte · Untertanen, Hessische · Märkte, Öffnung der · Bürgermeister
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4739 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4739> (Stand: 15.05.2024)