Regesten der Landgrafen von Hessen
1415 Mai 12
Arnold und Burkhard von Westerhagen leihen sich Geld auf ihre Dienste
Regest-Nr. 2632
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 66, Bl. 17-17v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 205/206 Nr. 492. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet den Brüdern Arnold und Burkhard von dem Westerhagen, Söhnen des alten Hans, für die von ihnen geleisteten und noch zu leistenden Dienste 329 fl. zu leihen. Er wird ihnen in den beiden nächstfolgenden Jahren zu Himmelfahrt je 33 fl. auf die 329 fl.geben und zu Ende des 3. Jahres das Kapital von 329 fl. mit der Gülte (dem Zins) dieses Jahres unter der Verpflichtung, daß sie dann dieses Geld mit Wissen und Willen der Räte in Hessen wiederum anlegen und das damit erworbene Gut vom Landgrafen zu Mannlehen empfangen. Sollte zwischen dem Landgrafen und den Brüdern Zwietracht entstehen, so daß sie das Geld nicht in der genannten Weise anlegen wollten, dann soll das Geld solange beim Rat zu Allendorf hinterlegt werden, bis sie sich über die Anlegung geeinigt haben. Für die fristgerechte Zahlung setzt der Landgraf als Bürgen seinen Marschall Eckhard von Röhrenfurth, seinen Hofmeister Wolf von Wolfershausen und Wolmeringhausen den Kühnen (des kunen), die bei Zahlungsverzug je mit einem Knecht und zwei Pferden in Allendorf solange Einlager halten müssen, bis die Zahlung erfolgt ist.
Siegel des Ausstellers und der Bürgen. -
Wortlaut der Datierung
D. dominica proxima post festum ascensionis domini a. d. 1415.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Röhrenfurth, Eckhard [II.] von · Wolfershausen, Wolf von · Wolmeringhausen
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Allendorf (Gem. Bad-Sooden-Allendorf), Rat · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf)
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Sachbegriffe
Dienste · Schulden · Darlehen · Zahltermine · Gülten · Zinsen · Geldanlagen · Räte · Güter · Mannlehen · Zahlungsfristen · Bürgen · Marschälle · Hofmeister · Amtmänner · Beinamen · Knechte · Pferde · Einlager
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2632 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2632> (Stand: 06.05.2024)