Regesten der Landgrafen von Hessen
1495 Dezember 23
Wilhelm III. kauft von Engelhard von Buchenau Güter
Regest-Nr. 7091
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 230, Bl. 155-157v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 890 Nr. 2326. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er von Engelhard von Buchenau etliche Güter gekauft hat, von denen ein Teil von Abt und Stift Fulda lehnsrührig ist, die sich jedoch diesem Kauf widersetzen. Er hat nunmehr unter Berufung auf den Vertrag, den der König zwischen ihm und dem Abt darüber in Worms errichtet hat, diese Güter an Gottschalk von Buchenau, den Sohn des +Boso von Buchenau, der Landgraf Wilhelms Vater treue Dienste geleistet hat, übertragen. Es handelt sich um Höfe, Mühlen, Güter, Liegenschaften, Fischwasser und Geldeinkünfte in zahlreichen Dörfern und Wüstungen der Gerichte Werde, Fürsteneck und Haselstein, die einzeln ausführlich beschrieben werden. Der Abt wird auf Grund des königlichen Vertrages Gottschalk von Buchenau damit belehnen, während die Belehnung mit den fuldischen Lehnsgütern, die Kaspar und Engelhard von Buchenau innehaben, ungültig sind. Für diese Lehen hat Gottschalk 2400 fl. bezahlt, die der Landgraf vor Ausstellung dieser Urkunde erhalten hat.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach Thome apostoli a. d. 1495. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Buchenau, Engelhard [II.] von · Buchenau, Gottschalk [III.] von · Buchenau, Boso von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Buchenau, Kaspar von
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Weitere Orte
Fulda, Stift · Worms · Werde · Fürsteneck · Haselstein
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Sachbegriffe
Verkäufe · Güter, Kauf von · Äbte · Stifte · Lehen, Kauf von · Verträge · Könige · Söhne · Verwandte · Höfe · Mühlen · Fischwasser · Fischwasser · Geldeinkünfte · Dörfer · Wüstungen · Belehnungen, Bezahlung für
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7091 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7091> (Stand: 11.05.2024)