Regesten der Landgrafen von Hessen
1300 Oktober 14
Graf Gerhard von Jülich ist Schiedsmann bei der Erbteilung der Brüder Wilhelm und Diether, Grafen von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 15944
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3092 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 247〉. Stückbeschreibung: Stark moderbeschädigt und aufgezogen. Siegel: Alle Siegel ab. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, Katzenelnbogener Kopiar, fol. 28v, 14. Jahrhundert; Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen, 16. Jahrhundert; Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12, fol. 43v, 16. Jahrhundert. Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 1, Nr. 104. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I, fol. 207-208; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 165 Nr. 421. - Regest
- Mainz. - Graf Gerhard von Jülich bekundet, daß ihn seine Verwandten, die Brüder Wilhelm und Diether, Grafen zu Katzenelnbogen, zum Schiedsmann ihrer Erbteilung gewählt haben und er diese Teilung zur Vermeidung von Streitigkeiten mit Rat seiner Freunde und anderer erfahrener Männer folgendermaßen vorgenommen hat: Wilhelm erhält die Burg Rheinfels, die sie bisher beide besaßen, für sich und seine Erben allein zu ständigem Besitz; dagegen sollen die gesamten zur Burg gehörenden Einkünfte vom Zoll, von Gerichten und anderen Rechten und Gefällen zu gleichen Teilen geteilt werden. Diether erhält die Burg Katzenelnbogen, die sie bisher auch beide besaßen, mit allen zugehörigen Gütern, Rechten und Pertinenzen, die jenseits des Rheins (ultra Renum) liegen, für sich und seine Erben allein zu ständigem Besitz ausgenommen die Dörfer Ruppertshofen (Ruprechts-) und Nastätten mit ihren Eigenleuten, die sie gemeinsam und zu gleichen Anteilen teilen und besitzen sollen. Wilhelm und seine Erben erhalten Burg und Stadt Zwingenberg, Diether und dessen Erben die Burg Lichtenberg mit der Stadt Reinheim. Die Einkünfte, Gerichte und Gefälle dieser Burgen und Städte sollen zu gleichen Teilen geteilt werden. Wenn Diether seinen Bruder Wilhelm wegen der Lehen angeht, muß dieser ihm zukommen lassen, was ihm gebührt. Die Brüder nehmen diese Teilung an und geloben, sie unverbrüchlich zu halten.
Siegel des Ausstellers, der Brüder Wilhelm und Diether, Grafen von Katzenelnbogen, Graf Eberhards von Katzenelnbogen, Graf Johanns von Sponheim und der Ritter Kraft von Greifenstein, Rudolf von Reifferscheid und Gerhard gen. Rost. -
Wortlaut der Datierung
Actum et d. in Monguncia 1300 feria sexta ante festum beati Galli confessoris proxima.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm I. · Katzenelnbogen, Grafen, Diether VI.
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Siegler
Jülich, Grafen, Gerhard · Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm I. · Katzenelnbogen, Grafen, Diether VI. · Katzenelnbogen, Grafen, Eberhard I. · Sponheim-Kreuznach, Grafen, Johann II. · Greifenstein, Kraft von · Reifferscheid, Rudolf von · Rost, Gerhard gen.
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Weitere Orte
Jülich, Grafen · Sponheim, Grafen · Rheinfels (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Burg · Katzenelnbogen (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Burg · Ruppertshofen (Gem. Nastätten/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Nastätten (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Zwingenberg (Lkr. Bergstraße), Burg · Lichtenberg (Lkr. Darmstadt-Dieburg), Burg · Reinheim (Lkr. Darmstadt-Dieburg)
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Sachbegriffe
Erbteilungen · Schiedsrichter · Grafen · Ritter · Brüder · Einkünfte, Teilen von · Burgen · Städte · Dörfer · Zölle · Gerichte, Einkünfte aus · Gefälle
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15944 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15944> (Stand: 19.05.2024)