Regesten der Landgrafen von Hessen
1499 Februar 22
Ludwig von Hutten kauft einen Teil Schildecks und Brückenaus
Regest-Nr. 6400
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 168, Bl. 103. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 731 Nr. 1952. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] verkauft Ritter Ludwig von Hutten seinen Teil am Schloß Schildeck und seinen Teil an der Stadt Brückenau mit dem Viertel des Gerichtes und der Dörfer, die dazu gehören, für 500 fl. Der Landgraf behält sich die Öffnung der Stadt Brückenau vor. Geht die Stadt während einer solchen Öffnung an den Gegner verloren und kann sie binnen eines Vierteljahres nicht wiedergenommen werden, wird der Landgraf das Kaufgeld zu Steinau an der Straße oder in Gelnhausen zurückgeben. Der Landgraf behält sich die Wiedereinlösung vor, die alljährlich mit vierteljährlicher Kündigung Februar 22 erfolgen kann, alles wiederum vorbehaltlich des Einlösungsrechtes des Stiftes Fulda.
Siegel des Ausstellers.
Uff fritag cathedra Petri a. d. 1499. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Schildeck, Burg · Brückenau · Gelnhausen · Steinau an der Straße · Fulda, Stift
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Sachbegriffe
Verkäufe · Ritter · Burgen · Schlösser · Städte · Gerichte · Dörfer · Öffnungsverträge · Kaufpreise, Erstatten von · Wiedereinlösungsrechte · Wiederkaufsrechte · Kündigungsfristen · Stifte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6400 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6400> (Stand: 03.05.2024)