Regesten der Landgrafen von Hessen
1500 März 20
Wilhelm II. bestätigt den Vertrag mit Oberwesel
Regest-Nr. 4796
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 27, Bl. 46. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 561, Nr. 1429. - Regest
- [Rheinfels. -] Landgraf Wilhelm bekundet, daß in den vergangenen Jahren zwischen seinem +Vetter Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, und Stadt und Mark Oberwesel Streitigkeiten wegen des St. Goarer Zolles bestanden, die durch den König beigelegt worden sind. Daraufhin hat sein +Vetter der Stadt und Mark Oberwesel die alten Einungen und Verträge, die sie mit den Grafen von Katzenelnbogen geschlossen und von ihnen hergebracht haben, bestätigt. Auf Grund dessen bestätigt er ebenfalls diesen Vertrag, wie ihn der König vermittelt hat, wonach die von Oberwesel ihm verpflichtet und verbündet sind und sich mit der Anfahrt (am Zoll zu St. Goar) wie von alters hergebracht verhalten sollen. Dazu haben sie ihm jährlich zu Weihnachten 100 rheinische Goldgulden Frankfurter Währung zu geben.
Landgraf Wilhelm hängt sein alt fürstlich ingesegel an. -
Wortlaut der Datierung
Schloß Rheinfels am fritage nach dem sontage Reminiscere 1500.
- Nachweise
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Ausstellungsort
Rheinfels (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz)
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Katzenelnbogen, Grafen · Oberwesel (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.), Währung
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Sachbegriffe
Vettern · Streitigkeiten · Grafen · Schiedsgerichte · Schiedsrichter · Könige · Zölle · Städte · Marken · Einungen · Verträge, alte · Bündnisse · Währungen, Frankfurter · Währungen, Rheinische Goldgulden · Landgrafenitinerar · Burgen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4796 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4796> (Stand: 03.05.2024)