Regesten der Landgrafen von Hessen
1488 Mai 27
Wilhelm III. verspricht Nidda Schadloshaltung
Regest-Nr. 8289
- Überlieferung
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Ausfertigung: Stadtarchiv Nidda, II/1/7. Pergament, mit angehängtem Siegel. Regesten: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 358. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] verspricht der Stadt Nidda, die für ihn 400 Gulden von Diethard von Rolshausen und dessen Frau Metze aufgenommen hat, die jährlichen Zinsen im Betrag von 20 Gulden aus dem Amt Nidda zu entrichten und die geliehene Summe später zurückzuzahlen. Der Rentmeister zu Nidda wird angewiesen, die Zahlung jährlich an Martini zu leisten, und der Stadt für den Schadensfall eingeräumt, die Erbgült, Ungelt und andere Gefälle, die bei ihr fallen, bis zum Betrag einzubehalten.
Siegelankündigung des Ausstellers.
dinstag in den pfingheiligen tagen. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rolshausen, Diethart von · Rolshausen, Metze von, Frau Dietharts
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Städte · Ehefrauen · Schulden · Darlehen · Zinsen, jährliche · Ämter · Rentmeister · Erbgülten · Ungeld · Schadlosbriefe · Bürgschaften · Bürgen · Zahltermine · Gefälle
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8289 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8289> (Stand: 03.05.2024)