Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 März 5
Hans Frauenschneider erhält die Mühle in Friedewald
Regest-Nr. 6356
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 121, Bl. 81v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 717 Nr. 1905. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] verleiht Hans Frauenschheider und seiner Ehefrau Agnes eine Mühle unterhalb Friedewald und einige Wiesen und Äcker als Erblehen. Sie müssen die Mühle in Bau und Besserung halten, dürfen nur einen angemessenen Molter (Mahllohn) nehmen und keine Neuerungen einführen. Ihre jährliche Abgabe für die Mühle beträgt zu Michaelis 3 Goldgulden und 2 junge Hähne, ein Fastnachtshuhn und 1 Weißbrot im Werte eines Böhmischen zu Weihnachten, die bei Zinsbuße dem Vogt zu Friedewald termingemäß abzuliefern sind. Dazu muß der Mühleninhaber folgende Dienste nach Friedewald leisten: 1 Tag Gras mähen, 2 Tage Heu machen, 1 Tag schneiden, 1 Tag Hafer rechen und wie die anderen Jagdfolge leisten; sonst sollen sie frei sein. Wenn sie ihren Verpflichtungen nachkommen, sollen sie der Mühle nicht entsetzt werden, sondern sie innehaben wie zuvor Andreas Pfaffe.
Siegel des Ausstellers.
Am montag nach dem sontag Invocavit a. etc. 98. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Frauenschneider, Hans · Frauenschneider, Agnes, Frau des Hans · Pfaffe, Andreas
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Ehefrauen · Mühlen · Mahllohn, Molter · Molter, Mahllohn · Instandhaltungsverpflichtungen · Wiesen · Äcker · Abgaben · Dienste · Frondienste, Mähen · Frondienste, Heu machen · Frondienste, Schneiden · Frondienste, Hafer rechen · Frondienste, Jagdfolge · Währungen, Goldgulden · Goldgulden · Hähne · Fastnachtshühner · Weißbrote · Zinsbußen · Vögte · Jagdfolge
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6356 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6356> (Stand: 11.05.2024)