Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1488 Januar 18

Verkauf einiger Güter von Klöstern im Amt Grünberg

Regest-Nr. 10327

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 404 Nr. 596.
Regest
A.d. 88 feria sexta post Anthonii, sind bestimmte Güter des Klosters im Gebiet des Amtes (in terminis sindicatus) Grünberg und im Gebiet Wetzlar den Antoniterherren in Grünberg, wobei die Vereinbarung durch einige Edelknechte und Räte des Herrn Landgrafen (von Hessen), nämlich Marschall Johann Schenk (zu Schweinsberg), Hofmeister Hermann Hun und Kanzler Johann Stein (Steyn) von Seiten der Antoniter und Philipp Riedesel (Rettesel), Johannes Gropp und Heinrich Schornsteyn von Seiten der Arnsburger, nach dem Wortlaut der darüber ausgefertigten Urkunde getroffen wurde, verkauft worden, nämlich 1 Gulden für 25 Gulden und 1 Malter Hafer für 25 Gulden, dazu 1 Gans gerechnet für 12 Heller, 1 Hahn für 6 Heller, 1 Huhn für 9 Heller; und das muß zwischen jetzt und nächsten Martini mit Zustimmung unseres Generalkapitels nach dem Wortlaut der Vereinbarung beendet werden.
Es sei vermerkt, daß wir innerhalb dieser Zeit unsere Güter in verschiedenen Orten den gen. Antonitern verschrieben haben, im Gebiet (in terminis) Grünberg zusammen 226 Gulden 6 Turnosen 6 Heller in Geld, Korn, Hafer, Gänsen, Hähnen und Hühnern, wovon bereits bisher einiges verschrieben war, und im Raum Wetzlar zusammen 72 Gulden 7 Turnosen 4 Heller in Geld, Korn, Hafer und Mohn.
Über diesen Verkauf und diese Verschreibung wurde die Zustimmung unseres Generalkapitels nicht erlangt. Daher widerriefen die Antoniter für jetzt den Kauf. // Bl. 17. // Sie sagten nämlich, wir hätten die von dem Hofmeister Hans von Dörnberg herbeigeführte Übereinkunft nicht eingehalten. Der genannte Hofmeister setzte dennoch von Seiten des Landgrafen die erste Übereinkunft wieder in Kraft und zwar derart, daß der Abt mit den Seinen und der Grünberger Präzeptor in Grünberg zusammenkommen und die Schulden gegenüber dem Präzeptor, die Pensionen usw. bis zum Antoniustag (=Januar 17) des Jahres 1489 einschließlich berechnen und bezahlen sollten nach dem Wortlaut der diesbezüglichen Urkunden. Der Abt solle mit den Seinen zwischen jetzt und dem nächsten Generalkapitel oder bis Michaelis (?, = September 29) die Zustimmung zum Verkauf einholen.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schenk zu Schweinsberg, Johann d.J. · Huhn von Ellershausen, Hermann · Stein, Johannes · Riedesel, Philipp [II.] · Gropp, Johannes · Schornsteyn, Johannes · Dörnberg, Hans d.Ä. von

Weitere Orte

Grünberg, Amt · Grünberg, Antoniter · Wetzlar · Arnsburg (Gem. Lich)

Sachbegriffe

Klostergüter · Güter · Klöster · Mönche, Antoniter · Antoniter · Ämter · Verkäufe · Güter, Kauf von · Verkäufe, Zustimmung zu · Edelknechte · Räte · Marschälle · Hofmeister · Kanzler · Hafer · Gänse · Hühner · Hähne · Generalkapitel · Verschreibungen · Korn · Mohn · Verkäufe, Widerruf von · Äbte · Präzeptoren

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10327 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10327> (Stand: 29.04.2024)