Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 Januar 2
Wilhelm III. befreit Johann Krengel für 8 Pfund von der Bedepflicht
Regest-Nr. 6348
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 110, Bl. 76. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 713 Nr. 1894. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Johann Krengel, Sohn des +Emmerich, seine Güter zu Rommershausen, die er von den Schenken zu Schweinsberg erblich gekauft, ihm aufgetragen hat und ihm auch die 8 Pfund Geld, die er jährlich zu Rosenthal vom Mainzer Stift erhält und jetzt vom Landgrafen zu Lehen trägt, laut Verschreibung zugestellt hat. Auf Grund dessen befreit er ihn und die genannten Güter von Dienst und Beede, zu denen sie ihm bisher verpflichtet waren, was nach ihm auch seinen leiblichen Lehnserben oder, wenn er solche nicht hat, seinen Töchtern zugute kommen soll. Wenn sie die Güter nicht mehr selbst innehaben, so sollen ihnen die 8 Pfund wieder zufallen, aber auch die Dienst- und Beedebefreiung entfallen.
Sekret des Ausstellers.
Am dinstage nach dem heiligen nuwen jars tag a. etc. 98. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Krengel, Johann [II.] · Krengel, Emmerich [II.] · Schenk zu Schweinsberg, die
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Söhne · Töchter · Verwandte · Lehen, weibliche · Lehen, erbliche · Erblehen · Güter · Verkäufe · Stifte · Verschreibungen · Dienste, Befreien von · Bede · Lehenserben, weibliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6348 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6348> (Stand: 11.05.2024)