Regesten der Landgrafen von Hessen
1505 Mai 5
Wilhelm II. verschreibt den Brüdern von Pappenheim Melsungen und Gudensberg
Regest-Nr. 5017
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 173, Bl. 140. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 604 Nr. 1575. - Regest
- Johann und Georg von Pappenheim, Brüder, bekunden, daß ihnen Landgraf Wilhelm II. 1200 fl. schuldet, die er ihnen auf die Städte Melsungen und Gudensberg verschrieben hat. Davon hat er ihnen jetzt 300 fl. zurückerstattet, die sie ihm aber zusammen mit weiteren 400 fl., macht 700 fl., wiedergegeben und darauf eine Verschreibung auf Schloß und Gericht Gieselwerder erhalten haben. Somit stehen nun auf den beiden Städten Melsungen und Gudensberg nur noch 900 fl., von denen ein jährlicher Zins von 49 1/2 fl. fällig ist.
Siegel Johanns von Pappenheim.
Am montag nach sant Walpurgis tag 1505. - Nachweise
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Weitere Personen
Pappenheim, Johann von · Pappenheim, Georg von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Weitere Orte
Melsungen · Gudensberg · Gieselwerder, Gerichte · Gieselwerde, Burg
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Sachbegriffe
Brüder · Verwandte · Schulden · Verschreibungen · Städte · Gerichte · Burgen · Schlösser · Schulden, Begleichen von · Zinsen, jährliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5017 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5017> (Stand: 15.05.2024)