Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 August 25
Gerhard von Weitershausen erhält die von den Kinzenbach heimgefallenen Lehen
Regest-Nr. 7645
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Weitershausen, 10 Lyndis, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 58r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 40, Nr. 154. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß einst die +Richard und Philipp von Kinzenbach Sitz und Gaden zu (Großen-)Linden samt Zubehör einschließlich 20 Morgen Land zur Lindener Mark hin und 10 Morgen Land zu (Großen-)Linden,von den Vorfahren und dem +Vater des Landgrafen zu Lehen trugen, die durch beider Tod heimgefallen sind. Aus besonderer Gnade belehnt er Gerhard von Weitershausen, Sohn des +Philipp von Weitershausen und der Tochter des +Philipp von Kinzenbach, mit den genannten Lehen. Da Gerhard noch minderjährig ist, hat Johann von Weitershausen, Sohn des +Thomas (Dame) von Weitershausen und Bruder des +Philipp von Weitershausen, an seiner Stelle die Leheneide abgelegt. Falls Gerhard ohne Leibslehenserben stirbt, soll Johann die Lehen erhalten.
Montage nach sant Bartholomeus des heiligen zweiff botten tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kinzenbach, Richard von · Kinzenbach, Philipp von · Weitershausen, Gerhard von, Sohn des Philipp · Weitershausen, Philipp von · Weitershausen, Johann [V.] von · Weitershausen, Thomas [II.] von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Erbrechte, weibliche · Verwandte · Großväter · Väter · Söhne · Vormünder · Volljährigkeit · Töchter · Lehen, Heimfall von · Lehenseide · Leibeslehenserben · Lehen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7645 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7645> (Stand: 04.05.2024)