Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 September 5
Die Brüder von Frankenstein erhalten das Lehen Philipps von Frankenstein
Regest-Nr. 7953
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 126v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 91 Nr. 360. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er die vom +Philipp von Frankenstein ohne Leibslehenserben als Lehen des +Landgrafen Heinrich III. hinterlassenen sechs Gulden Geld aus der Bede zu Auerbach als Burglehen zu Auerbach aus besonderer Gunst und Gnade den Brüdern Hans und Philipp von Frankenstein übertragen hat. Die Ablösung mit 60 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Schloß Auerbach widerlegen und zu Lehen tragen sollen, wird vorbehalten.
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Wortlaut der Datierung
Sambstag nach Egidii.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
Frankenstein, Philipp [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Auerbach (Gem. Bensheim), Bede · Auerbach (Gem. Bensheim) · Auerbach (Gem. Bensheim), Burg
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Brüder · Verwandte · Lehen, Heimfall von · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Burgen · Schlösser · Eigengüter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7953 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7953> (Stand: 02.05.2024)