Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 September 5
Revers der Brüder von Frankenstein über ihr Lehen in Auerbach
Regest-Nr. 14331
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt. Siegel: Mit 2 angehängten beschädigten Siegeln. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 91 Nr. 360. - Regest
- Revers der Brüder Hans und Philipp von Frankenstein für Landgraf Wilhelm [III.] über die vom +Philipp von Frankenstein ohne Leibslehenserben als Lehen des +Landgrafen Heinrich III. hinterlassenen sechs Gulden Geld aus der Bede zu Auerbach, die sie als Burglehen zu Auerbach aus besonderer Gunst und Gnade erhalten haben. Die Ablösung mit 60 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Schloß Auerbach widerlegen und zu Lehen tragen sollen, wird vorbehalten.
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Wortlaut der Datierung
Sambstag nach Egidii.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
Frankenstein, Philipp [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Auerbach (Gem. Bensheim), Bede · Auerbach (Gem. Bensheim) · Auerbach (Gem. Bensheim), Burg
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Brüder · Verwandte · Lehen, Heimfall von · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Burgen · Schlösser · Eigengüter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14331 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14331> (Stand: 02.05.2024)