Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Juli 21

Einigung über Leibeigene zwischen Hessen und Pfalz

Regest-Nr. 8310

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 6, Nr. 1452.Pergament, mit angehängtem Siegel des Landgrafen.
Regesten: Wolf, Abteilung A 6 Staatsverträge, S. 2.
Regest
Frankfurt. - Kurfürst Philipp von der Pfalz und Landgraf Wilhelm [III.] bekunden, daß es seit alter Zeit zwischen der Pfalzgrafschaft bei Rhein und der Obergrafschaft Katzenelnbogen zwischen Rhein und Main auf der Seite, wo (Groß-) Gerau liegt, üblich war, daß die darin seßhaften Leibeigenen wegen Leibsbede und anderen dienstbaren Obrigkeiten und Rechten nachfolgen mußten, was zu großen Ungelegenheiten und Streitigkeiten Anlaß gab. Unter Zuziehung der Amtsregister haben sie sich daher nach Bericht ihrer Räte wegen der Leibeigenen verglichen, daß die Überzieher der jeweils anderen Obrigkeit pflichtig werden sollen, ohne daß eine Nachfolge verlangt werden dürfe. Ausgenommen bleiben die Leibeigenen, die in die Zehnten Jugenheim, Tannnenberg und Seeheim gehören. Beide Fürsten haben auch zugelassen, daß andre, nicht leibeigene Untertanen nach Begleichung ihrer Schulden überziehen dürfen. Der Pfalzgraf hatte bisher das Recht, beim Tod eines Leibeigenen, der nicht über seinen Nachlaß nach Ortsgewohnheit disponiert hatte, die gesamte Fahrhabe einzubehalten. Beide Parteien legen fest, daß die Abgaben ihrer ehemaligen Leibeigenen nicht erhöht werden dürfen. Der Pfalzgraf überläßt dem Landgrafen auch die Bastardfälle. Dieser Vertrag gilt auch für das dem Pfalzgrafen verpfändete Amt Starkenburg auf Dauer der Pfandschaft.
Siegelankündigung der Aussteller.
dinstag sant Marien Magdalen abent.
Nachweise

Weitere Personen

Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Frankfurt · Pfalz, Kurfürsten · Katznelnbogen, Obergrafschaft · Groß-Gerau · Rhein, Fluß · Main, Fluß · Jugenheim, Zenhte · Tannenberg, Zehnte · Seeheim, Zehnte · Starkenburg, Amt

Sachbegriffe

Kurfürsten · Obergrafschaften · Pfalzgrafschaften · Leibeigene, seßhafte · Leibsbede · Leibeigene, Nachfolge von · Abgaben · Dienste · Züge, freie · Amtsregister · Streitigkeiten · Räte · Vergleiche · Zehnte · Schulden · Fahrhabe · Erbe, Einzug von · Nachlässe, Regeln der · Bastardfälle · Pfandschaften · Ämter · Pfandschaften, Dauer der

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8310 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8310> (Stand: 29.04.2024)