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Regesten der Landgrafen von Hessen
1473 Januar 15
Widekind von Hohenfels erhält die Burg Solz
Regest-Nr. 9690
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg. Regesten: Heldmann, Viermünden, S. 313 Nr. 292. - Regest
- Landgraf Heinrich III. als Vormund Landgraf Wilhelms I. und Wilhelm II., Gebrüder, belehnt den Widekind von Hohenfels zu Mannlehen mit dem Schloß zu Solz halb und zwei Burglehen zu Sontra, welche Heinrich Bernike zu Lehen gehabt.
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Wortlaut der Datierung
D. uff fritag nach dem achtzeheinden anno dom. m. cccc. septuagesimo tertio.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Bernike, Heinrich
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vormünder · Lehen · Belehnungen · Mannlehen · Burgen · Schlösser · Burglehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Heldmann, Viermünden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9690 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9690> (Stand: 08.05.2026)

