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Regesten der Landgrafen von Hessen
1335 August 14
Ausnahme der Landgrafen im Bündnis Hersfeld mit den Landgrafen von Thüringen
Regest-Nr. 926
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 2701. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 3704, S. 189. - Regest
- Abt Ludwig, Dekan Meynhard und der Konvent des Stiftes Hersfeld schließen mit dem Landgrafen Friedrich von Thüringen, Markgrafen von Meißen, ein Bündnis zu gegenseitiger Hilfe auf 6 Jahre gegen jedermann, mit besonderen Bestimmungen über etwaige Kriege gegen das Stift Fulda. Sie nehmen dabei aus: das römische Reich, einen Bischof und das Stift von Mainz, den Landgrafen von Hessen, den Landgrafen Bertold von Henneberg und seinen Sohn Heinrich.- D. geg. ist 1335 an unser frowen abinde der da ist genant assumptio.
- Nachweise
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Weitere Personen
Hersfeld, Äbte, Ludwig II. von Mansbach · Hersfeld, Dekane, Meynhard · Thüringen, Landgrafen, Friedrich II. siehe Meißen, Markgrafen, Friedrich II. der Ernsthafte · Henneberg-Schleusingen, Grafen, Berthold VII. · Henneberg-Schleusingen, Grafen, Heinrich IV. · Hessen, Landgrafen · Mainz, Erzbischöfe · Meißen, Markgrafen, Friedrich II. der Ernsthafte
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Weitere Orte
Hersfeld, Stift · Hersfeld, Konvent · Fulda, Stift · Mainz, Erzstift
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. von Mainz 1.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 926 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/926> (Stand: 04.05.2026)

