Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1392 Oktober 20

Bestätigung der Rechte und Freiheiten für Grebenstein und Immenhausen

Regest-Nr. 8502

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Abschrift des Vermerks: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 12, fol. 140.
Regest
Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt den Städten Grebenstein und Immenhausen, die Landgraf Hermann II. von Hessen an ihn verpfändet hat, ihre Rechte und Freiheiten.
Vgl. die Bestätigung für Wolfhagen vom 15. Oktober 1392.
Originaltext
Consimilis litere date fuerunt castrensibus, proconsulibus, consulibus et opidanis Greuenstein et Immenhusen opidum opidanorum. Datum dominica post diem beati Luce evang(elisti).
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Grebenstein · Immenhausen · Wolfhagen

Sachbegriffe

Städte · Rechte · Freiheiten · Privilegien, Bestätigung der · Verpfändungen

Textgrundlage

Regest

OV nach Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg

Stückangaben

Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg

Original

Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8502 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8502> (Stand: 07.05.2026)