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Regesta of the Landgraves of Hesse
1392 Oktober 20
Bestätigung der Rechte und Freiheiten für Grebenstein und Immenhausen
Regest-Nr. 8502
- Tradition
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Copies: Abschrift des Vermerks: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 12, fol. 140. - Regestum
- Erzbischof Konrad von Mainz bestätigt den Städten Grebenstein und Immenhausen, die Landgraf Hermann II. von Hessen an ihn verpfändet hat, ihre Rechte und Freiheiten.
Vgl. die Bestätigung für Wolfhagen vom 15. Oktober 1392. - Original Text
- Consimilis litere date fuerunt castrensibus, proconsulibus, consulibus et opidanis Greuenstein et Immenhusen opidum opidanorum. Datum dominica post diem beati Luce evang(elisti).
- References
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Other Persons
Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Other Places
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Keywords
Städte · Rechte · Freiheiten · Privilegien, Bestätigung der · Verpfändungen
- Text Basis
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Regestum
OV nach Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg
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Document Particulars
Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg
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Original
Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8502 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8502> (Stand: 07.05.2026)

