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Regesten der Landgrafen von Hessen
1484 Januar 2
Übereinkunft zwischen Hermann von Köln und Wilhelm I. und II.
Regest-Nr. 8203
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kurköln, Urkunden, Nr. 3043. Papier, Konzept. - Regest
- Erzbischof Hermann von Köln als Vormund des Landgrafen Wilhelm [III.], Sohn des Landgrafen Heinrich [III.], und mehrere hessische Hofbeamte bekunden die mit den regierenden Fürsten von Hessen, den Landgrafen Wilhelm I. und Wilhelm II., Söhnen des Landgrafen Ludwig [II.], getroffene Übereinkunft, wonach der Anfall der dem Landgrafen Heinrich [III.] verschriebenen und auf die Städte und Schlösser Kugelberg und Volkmarsen versicherten 50.000 Gulden für jenen zu 30.000 Gulden und für diese zu 20.000 Gulden festgestellt worden.
- Nachweise
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Weitere Personen
Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Ludwig II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Vormünder · Hofbeamte · Fürsten, regierende · Verträge · Übereinkünfte · Verschreibungen · Städte · Burgen · Schlösser · Pfandschaften
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8203 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8203> (Stand: 08.05.2026)

