Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1499 November 18

Wilhelm Dehrn erhält 2 Gulden aus der Rente in Hadamar

Regest-Nr. 8138

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt.170, Nr. 2367a, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 185r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 132 Nr. 530.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Wilhelm von Dehrn zugleich wegen seines Bruders Johann mit zwei Gulden Geld aus den Renten zu Hadamar als Burglehen zu Hadamar.
Montag sanct Elisabeth unser heubtfrauwen abint.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dehrn, Wilhelm Frei von · Dehrn, Johann [II.] Frei von

Weitere Orte

Hadamar, Rente · Hadamar

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehen, erbliche · Brüder · Verwandte · Renten · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8138 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8138> (Stand: 05.05.2026)