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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 24

Adolf Quode erhält Güter bei Diez

Regest-Nr. 8104

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 159r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 117 Nr. 471.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Adolf Quode, Sohn des +Wilhelm Quode, als Vormund der Kinder des +Wilhelm von Nesselrode mit den Gütern bei Diez, die Gerhard Fole von Irmtraut für 85 Gulden belegt und dem +Ahnherrn des Landgrafen durch Dietrich Fole verfallen waren, dann dem +Wilhelm von Nesselrode vom +Ahnherrn des Landgrafen aus besonderer Gunst verliehen wurden, nämlich namentlich benannten Weingärten als Burglehen zu Burgschwalbach.
Sant Bartholomeus tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Quode, Adolf, Sohn des Wilhelm · Quode, Wilhelm · Nesselrode, Wilhelm [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Fole, Gerhard · Fole, Dietrich

Weitere Orte

Diez, Güter · Burgschwalbach

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Vormünder · Güter · Lehen, erbliche · Ahnherren · Lehen, Widerlegen von · Weingärten · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8104 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8104> (Stand: 05.05.2026)