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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Juli 14
Karl Schelm von Bergen erhält einen Teil der Bede in Reinheim
Regest-Nr. 8038
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 149v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 110 Nr. 445. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Karl Schelm von Bergen mit acht Gulden Geld auf der Bede zu Reinheim als Burglehen zu Reinheim vorbehaltlich der Lösung mit 80 Rheinischen Gulden, die er dann binnen Monatsfrist auf seinem Eigengut nächst Reinheim widerlegen und zu Lehen empfangen soll, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Dinstag nach sant Margarethen tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schelm von Bergen, Karl · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Gülten · Bede · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter · Lehen, Bestätigen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8038 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8038> (Stand: 02.06.2026)

