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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 14
Georg von Lindau erhält eine Gülte auf einen Weinberg
Regest-Nr. 7995
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 138v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 100/101 Nr. 402. - Regest
- Rheinfels. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Georg von Lindau anstatt der Könne, Witwe des Johann Rheingraf zu (Ober-)Wesel, wie diesem vom Grafen Philipp von KatzeneInbogen auf Lebenszeit zugestanden, mit fünf Gulden Geld auf dem Karlstein genannten Weingarten als Mannlehen, wie er sie auch vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Fritag unser lieben frauwen abint Assumptionis. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lindau, Georg von · Oberwesel, Dhaun-Kyburg, Wild- und Rheingrafen, Johann · Oberwesel, Rheingrafen, Könne, Frau Johanns · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Rheinfels · Oberwesel, Rheingrafen · Katzenelnbogen, Grafen · Karlstein, Weinberg
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Witwen · Lehen, Vermannen von · Rheingrafen · Grafen · Mannlehen · Lehen, weibliche · Gülten · Flurnamen · Weingärten · Landgrafenitinerar
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7995 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7995> (Stand: 11.05.2026)

