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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Februar 10

Philipp von Elkershausen erhält 6 Gulden aus Hadamar

Regest-Nr. 7943

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Nr. 2086a, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 123v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 89 Nr. 350.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Philipp von Elkershausen gen. Klüppel zugleich wegen seiner Brüder mit sechs Gulden Geld, die Amtleute oder Landschreiber zu Hadamar zu zahlen haben, als Burglehen zu Hadamar vorbehaltlich der Lösung mit 60 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Hadamar widerlegen und zu Lehen empfangen sollen, wie sie diese vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Mitwochen Scholastice.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Elkershausen gen. Klüppel, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Hadamae, Amtleute · Hadamar, Landschreiber · Hadamar

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Amtleute · Landschreiber · Gülten · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7943 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7943> (Stand: 22.06.2026)