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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Juli 24
Kuno Herr zu Schöneck und Olbrück erhält das Dorf Lutz
Regest-Nr. 7892
- Überlieferung
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Ausfertigung: Nassau, Archiv von Stein, Nr. 999, mit angehängtem Siegel.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Koblenz, angehängtes Siegel ab.Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 107r. Regesten: Brommer, Regesten der Pergamenturkunden, Nr. 356; Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 77 Nr. 299. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Kuno, Herrn zu Schöneck und Olbrück (Oilbrugke), mit dem Dorf Lutz samt Zubehör und 13 Mark Geld Bopparder Währung aus dem Teilzoll zu Boppard als Mannlehen, wie seine Vorfahren und er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Sant Jacobs des heiligen aposteln abint. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schöneck, Kuno von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Schöneck, Herren · Olbrück, Herren · Lutz, Dorf · Boppard, Teilzoll · Boppard, Währung
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Herren · Dörfer · Teilzölle · Währungen, Bopparder · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von · Lehen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7892 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7892> (Stand: 24.05.2026)

