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Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 November 12

Friedrich von Göns erhält einen Teil der Bede aus Widdersheim

Regest-Nr. 7863

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Gonse, 1 Wiedersheyn, mit angehängtem stark beschädigten Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 91v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 66, Nr. 254.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Friedrich von Göns mit sechs Pfund Heller Geld Niddaer Währung aus der Bede zu Widdersheim, wie seine Vorfahren sie von den Vorfahren des Landgrafen und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 60 Pfund Heller Geld, die er dann an Erbe und Gut im Fürstentum anlegen und zu Mannlehen empfangen soll.
Sontag nach Martini des heiligen bischofs.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Göns, Friedrich von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Nidda, Währung · widdersheim, Bede

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Währungen, Niddaer · Bede · Lehen, erbliche · Gülten · Erbe · Güter · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Auslösen von · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7863 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7863> (Stand: 25.05.2026)