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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Juni 7
Johann Wolfskehlen erhält den Zehnten in Kohden
Regest-Nr. 7788
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 67v-68r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 47, Nr. 180. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Wolfskehlen, Sohn des +Klaus Wolfskehlen, mit dem Zehnten zu Kohden samt Zubehör und zehn Gulden Geld zu Nidda, die er vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Burg- und Mannlehen.
Fritag nach unsers hern fronlichambs tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wolfskehl von Vetzberg, Johann · Wolfskehl von Vetzberg, Klaus · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Zehnte · Gülten · Lehen, Bestätigen von · Burglehen · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7788 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7788> (Stand: 08.05.2026)

