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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Juni 3
Kuno von Rodenhausen erhält ein Burglehen in Gießen
Regest-Nr. 7760
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Rodenhausen, 6 Giesen, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 45r. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 29, Nr. 114. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Kuno von Rodenhausen mit den Mann- und Burglehen, die sein +Vater Kuno von Rodenhausen als Burglehen zu Gießen von den Vorfahren des Landgrafen und seinem +Vater Heinrich III. zu Lehen trug.
Dornstag nach dem heiligen pfinxstage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Radenhausen, Kuno [II.] von · Radenhausen, Kuno [III.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Mannlehen · Burglehen · Väter · Verwandte · Lehen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7760 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7760> (Stand: 31.05.2026)

