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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 2

Deinhard von Seelbach erhält eine Gülte aus der Kellerei Driedorf

Regest-Nr. 7659

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden. Mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 40r .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 25, Nr. 96.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Deinhard von Seelbach gen. von Gilsbach wegen treuer Dienste für den +Landgrafen Heinrich III. und ihn selbst mit 10 Gulden Geld aus der Kellnerei Driedorf als Mann- und Burglehen vorbehaltlich der Lösung mit 100 Gulden, die er dann auf Eigengut nächst dem Fürstentum wieder belegen und zu Lehen empfangen soll.
sambßtag nach des nuwen jaris tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Seelbach, Deinhard von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Driedorf, Kellerei

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Dienste, treue · Gülten · Kellereien · Mannlehen · Burglehen · Lohn · Eigengüter · Lehen, Auslösen von · Pfandschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7659 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7659> (Stand: 09.05.2026)