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Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Juli 4

Belehnung des Hans von Dörnberg als Lehensträger

Regest-Nr. 7602

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 11v-12r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 3, Nr. 13
Regest
Worms. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt seinen Hofmeister und Rat Hans von Dörnberg als Lehenträger des Grafen Wilhelm I. von Sayn-Wittgenstein und seiner Brüder, Söhne des +Grafen Eberhard von Sayn-Wittgenstein mit 50 Gulden Manngeld aus den Renten zu Marburg, die der dortige Rentmeister zu zahlen hat, wie sie der +Graf Eberhard zu Lehen trug, vorbehaltlich der Lösung mit 500 Rheinischen Gulden, die sie dann auf Eigengut nächst Fürstentum und Landschaft wieder anlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Sonnabent nach visitationis Marie.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Wilhelm I. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard

Weitere Orte

Worms · Hessen, Landgrafschaft, Hofmeister · Hessen, Laqndgrafschaft, Räte · Marburg · Hessen, Landgrafschaft, Rentmeister

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Landgrafenitinerar · Hofmeister · Räte · Lehensträger · Manngelder · Rentenlehen · Renten · Rentmeister · Lehen, Auslösen von · Wiederbelegungspflichten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7602 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7602> (Stand: 08.05.2026)