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Regesta of the Landgraves of Hesse
1495 Juli 4
Belehnung des Hans von Dörnberg als Lehensträger
Regest-Nr. 7602
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 11v-12r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 3, Nr. 13 - Regestum
- Worms. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt seinen Hofmeister und Rat Hans von Dörnberg als Lehenträger des Grafen Wilhelm I. von Sayn-Wittgenstein und seiner Brüder, Söhne des +Grafen Eberhard von Sayn-Wittgenstein mit 50 Gulden Manngeld aus den Renten zu Marburg, die der dortige Rentmeister zu zahlen hat, wie sie der +Graf Eberhard zu Lehen trug, vorbehaltlich der Lösung mit 500 Rheinischen Gulden, die sie dann auf Eigengut nächst Fürstentum und Landschaft wieder anlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Sonnabent nach visitationis Marie. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Wilhelm I. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard
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Other Places
Worms · Hessen, Landgrafschaft, Hofmeister · Hessen, Laqndgrafschaft, Räte · Marburg · Hessen, Landgrafschaft, Rentmeister
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Keywords
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Landgrafenitinerar · Hofmeister · Räte · Lehensträger · Manngelder · Rentenlehen · Renten · Rentmeister · Lehen, Auslösen von · Wiederbelegungspflichten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7602 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7602> (Stand: 08.05.2026)

