Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1313 Februar 16

Ritter Otto Hund erhält Hufe in Maden

Regest-Nr. 605

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Familien- und Gutsarchiv von Buttlar- Elberberg.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 204 Nr. 566.
Regest
Landgraf Otto überlässt dem Ritter Otto Hund vier Hufen im Dorfe Maden (Madden) und 1/2 Hufe in Vennehe, die er als erbliches Burglehn hat, solange zu eigen, bis er ihm die schuldigen 60 Mark Silber bezahlt habe, und erlaubt ihm, sie zu veräußern oder zu verpfänden.
Datum: 1313 XIV kal. Mart.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hund, Otto [II.]

Weitere Orte

Maden, Dorf · Vennehe

Sachbegriffe

Pfandschaften · Dörfer · Hufen · Burglehen · Silber · Schulden · Eigengüter · Verkäufe, Zustimmung zu

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 605 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/605> (Stand: 08.05.2026)