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Regesten der Landgrafen von Hessen
1313 Februar 16
Ritter Otto Hund erhält Hufe in Maden
Regest-Nr. 605
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Familien- und Gutsarchiv von Buttlar- Elberberg. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 204 Nr. 566. - Regest
- Landgraf Otto überlässt dem Ritter Otto Hund vier Hufen im Dorfe Maden (Madden) und 1/2 Hufe in Vennehe, die er als erbliches Burglehn hat, solange zu eigen, bis er ihm die schuldigen 60 Mark Silber bezahlt habe, und erlaubt ihm, sie zu veräußern oder zu verpfänden.
Datum: 1313 XIV kal. Mart. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Pfandschaften · Dörfer · Hufen · Burglehen · Silber · Schulden · Eigengüter · Verkäufe, Zustimmung zu
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 605 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/605> (Stand: 08.05.2026)

