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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Juni 9

Der landgräfliche Kaplan Wiegand erhält sein Kostgeld direkt

Regest-Nr. 5664

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/7 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: Kanne (beschnitten).
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 287 Nr. 2629.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] der Junge befiehlt seinem Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg, dem landgräflichen Kaplan Wiegand dasjenige an Geld, Wein und Korn, das man bisher dem Amtmann zu Dornberg gegeben hat, um davon einen Kaplan zu Dornberg in seiner Kost zu unterhalten, unmittelbar zu geben, da sich der Dornberger Kaplan jetzt nicht in der Kost des Amtmanns befindet.
Marburg am montage nach Bonifacii a. etc. 94.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans · Wiegand, Kaplan in Dornberg

Weitere Orte

Marburg · Dornberg, Kaplan · Dornberg, Amtmänner · Darmstadt, Landschreiber

Sachbegriffe

Landschreiber · Amtmänner · Kapläne · Kostgelder · Befehle, landgräfliche · Wein · Gelder · Korn · Landgrafenitinerar · Kapläne, Lohn von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5664 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5664> (Stand: 14.05.2026)