Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1507 Februar 20)

Markward von Hattstein bestätigt den Empfang des Lehens für sein Mündel

Regest-Nr. 5144

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 269, Bl. 267.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 639 Nr. 1671.
Regest
Markward von Hattstein bekundet, daß ihn Landgraf Wilhelm [II.] anstatt und von wegen Walters von Reifenberg d.J., seiner Tochter Sohn, vormundschaftsweise und als Mitbevollmächtigten seiner Schwäger Philipp von Kronberg und Emmerich von Reifenberg mit folgenden Lehen belehnt hat: (wie 1507 Februar 20 = [Demandt, Regesten 2.1, S. 639] Kopiar 13 Nr. 268). Nachdem er diese Lehen empfangen und dafür den Lehnseid geleistet hat, siegelt er im Jahr und am Tage wie oben.
Nachweise

Weitere Personen

Hattstein, Markward von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Reifenberg, Walter [III.] von · Kronberg, Philipp [III.] von · Reifenberg, Emmerich [II.] von

Sachbegriffe

Verwandte · Töchter · Söhne · Großväter · Schwäger · Vormünder · Lehen · Mannlehen · Lehenseide

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5144 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5144> (Stand: 05.07.2026)