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Regesten der Landgrafen von Hessen
1507 Mai 16
Ziegenhain und Kirtorf verkaufen eine Gülte an Fritzlar
Regest-Nr. 5104
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 260 Bl. 251. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 634 Nr. 1662. - Regest
- Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Ziegenhain und von Kirtorf im Lande Hessen bekunden, daß sie mit Zustimmung Landgraf Wilhelms den Altaristen der Peterskirche in Fritzlar 10 fl. Gülte für 200 rheinische Goldgulden verkauft und das Kapital in gemünztem Gold erhalten haben. Die Gülte ist jährlich in Fritzlar Februar 2 fällig und muß auch dann bezahlt werden, wenn es zwischen dem Erzstift Mainz und dem Lande Hessen oder der Stadt Fritzlar und dem Lande Hessen zu Fehden kommt.
Siegel der Stadt Ziegenhain und der Gemeinde Kirtorf.
Am sontage Exaudi 1507. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Ziegenhain · Kirtorf · Fritzlar, Peterskirche · Mainz, Erzstift
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Städte · Verkäufe, Zustimmung zu · Renten · Gülten · Kapital · Gold · Kirchen, St. Peter · Währungen, Rheinische Goldgulden · Goldgulden · Gold, gemünztes · Zahltermine · Erzstifte · Fehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5104 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5104> (Stand: 07.05.2026)

