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Regesten der Landgrafen von Hessen
1500 Juli 9
Appel von Schwebda darf auf Schwebda seine Frau bewittumen
Regest-Nr. 4817
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 48, Bl. 56v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 566, Nr. 1450. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. gestattet Appel von Schwebda, seine Frau Margarethe auf 2 Hufen Landes, Zinshöfe und Zinsen zu Schwebda, die er vom Landgrafen zu Lehen trägt, zu bewittumen und zu beleibzüchtigen.
Sekret des Ausstellers.
Marburg donnerstags nach Kiliani a. d. 1500. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Schwebda, Appel von · Schwebda, Margarethe von, Frau des Appel
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ehefrauen · Landgrafenitinerar · Zinshöfe · Zinsen · Leibzuchten · Wittume · Lehen · Lehen, Verschreibung von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4817 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4817> (Stand: 30.05.2026)

